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Ohne Kindersitz im Auto

Wenn der Kindersitz fehlt

Es gibt immer wieder Eltern, Verwandte oder befreundete Eltern, die Kinder „mal eben“ ohne Kindersitz mitnehmen wollen. Einmal abgesehen davon, dass das selbst auf Kurzstrecken und in Tempo 30 Zonen gefährlich ist, drohen auch empfindliche Sanktionen, wenn man durch die Polizei erwischt wird.

empfindliche Sanktionen

Kind ohne Kindersitz im Auto © photophonie - Fotolia.com

Kind ohne Kindersitz im Auto – erst ab 1.50 Meter oder 12 Jahre erlaubt © photophonie – Fotolia.com

In Deutschland gilt: wer ein Kind ohne vorgeschriebene Sicherung in einem Fahrzeug mitnimmt, dem droht ein Bußgeld in Höhe von mindestens 60 EUR (bei mehreren Kindern erhöht sich das Bußgeld auf 70,- EUR), sowie einem Punkt (1 Punkt) im Fahreignungsregister (den meisten bekannt als Verkehrszentralregister in Flensburg).

In der Regel wird bei einer Verkehrskontrolle von der Polizei eine Anzeige gefertigt und einige Zeit später stellt die Bußgeldstelle einen Bußgeldbescheid zu. Dieser liegt, wie oben beschrieben bei mindestens 60,- EUR (Stand März 2015) zuzüglich weiterer Bearbeitungsgebühren, die abhängig von verschiedenen Faktoren häufig 20-25 EUR betragen.

Eine Beförderung von Kindern in nicht zugelassenen Kindersitzen, beziehungsweise nicht mehr zugelassenen Sitzen (zum Beispiel Prüfnorm ECE 44/01 und 44/02) ist ebenfalls nicht erlaubt.

Eine rückwärtsgerichtete Babyschale darf nur mit abgeschaltetem Airbag verwendet werden. Ansonsten droht ein Verwarnungsgeld von bis zu 25 EUR.

Ist es in Ihrem Fahrzeug überhaupt nicht möglich, das Kind ausreichend zu sichern (zum Beispiel mangels geeigneten Kindersitzes), so darf die Polizei Ihnen sogar die Weiterfahrt untersagen.

Übrigens schützt es auch nicht vor Strafe, wenn Sie ein brüllendes, renitentes oder krankes Kind ungesichert befördern oder sich das Kind selbst immer wieder abschnallt. Wer sein Kind während der Fahrt ungesichert mitfahren lässt, riskiert das Bußgeld. Zur Not müssen Sie auf das Auto verzichten, längere Reisen mit der Bahn antreten, oder immer wieder anhalten und das Kind erneut anschnallen.

Im Falle eines Unfalls….

Im Falle eines Unfalls (selbst bei Fremdverschulden) kann die Versicherung bei Schäden am Kind die Leistungen ganz oder teilweise verweigern, wenn das Kind nicht wie vorgeschrieben gesichert wurde.

Im Ausland häufig andere Regeln

Selbst innerhalb der EU gibt es keinen festen Standard für die Verwendung von Autokindersitzen. Häufig sind die Gesetze nicht so streng, wie in Deutschland. Teilweise sind die Regeln auch abweichend. Bitte sichern Sie Ihr Kind dennoch im Ausland genauso gut, wie Sie es auch in Deutschland müssen. Der Sicherheit zuliebe!

Tipp:
Wenn Sie ohne Auto mit Ihrem Kind ins Ausland reisen, überlegen Sie, ob Sie einen Kindersitz benötigen. Eventuell lohnt es sich, den Sitz mitzunehmen. Wollen Sie vor Ort einen Leihwagen mieten, sollten Sie schon vorher, am besten schriftlich, klären, ob ein Kindersitz vorhanden ist.

Fazit:

Sicherlich wird das Bußgeld in aller Regel zu verschmerzen sein und auch ein einzelner Punkt in Flensburg tut den meisten Leuten nicht weh.

Aber Sie sollten sich immer Fragen, ob Verletzungen des Kindes und ein verlorener Versicherungsschutz es wirklich wert sind, das Kind ungesichert mitfahren zu lassen.

 

 

 

 


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