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Mit Kindern im Flugzeug verreisen: Die 10 wichtigsten Fragen!

kindersitz im flugzeug

Die Sommerferien stehen vor der Tür und viele frisch gebackene Eltern überlegen sich vielleicht zum ersten Mal mit dem Nachwuchs in den Urlaub zu fliegen. Mit kleinen Kindern in einem Flugzeug zu sitzen, und das vielleicht sogar über mehrere Stunden hinweg, kann ganz schön anstrengend werden. Aber auch ungesund für das Kind wenn es um die Sicherheit und Gesundheit des Kindes während des Fluges geht.

Nur all zu leicht vergessen wir wesentliches, wenn wir mit unseren Kindern über einen längeren Zeitraum verreisen möchten und oft gelten bislang gute Kindersitze nicht mehr als geeignet wenn sich die Umstände der Reise ändern.

Die 10 wichtigsten Fragen:

1.) Ich möchte einen Flug für mich und mein Kind buchen, das jünger als 2 Jahre alt ist. Was muss ich bei der Buchung beachten?
Informieren Sie sich in jedem Fall vorab bei der Fluggesellschaft, zu welchen Konditionen das Kind reisen kann. Normalerweise können Sie sich diese Informationen telefonisch oder auf der Internetseite einholen.

Grundsätzlich gilt: Kinder bis zwei Jahren haben keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz. Daher müssen Sie in jedem Fall einen eigenen Sitzplatz für das Kind buchen. Wichtig ist, dass Sie den Platz mit einem zugelassenen Kinderrückhaltesystem, genannt „for use in aircraft“ anschnallen können. Dies ist enorm wichtig für die Sicherheit während der Start- und Landephase.

2.) Muss ich einen eigenen Kindersitz mitbringen?
Nein. In der EU ist es Erwachsenen erlaubt, kleine Kinder auf dem Schoß zu transportieren. Allerdings müssen Sie das Kind mit einem zusätzlichen Schlaufengurt befestigen können. Allerdings ist diese Form des Anschnallens unter Fachleuten nicht gern gesehen. Die Kinder sind im Notfall vollkommen unzureichend geschützt und können schwere bis lebensgefährliche Verletzungen davon tragen. Zu empfehlen sei also, einen eigenen Kindersitz mitzubringen, auch dann wenn es keine Pflicht ist. Buchen Sie allerdings dafür immer einen eigenen Sitzplatz. Kindersitze die in ein Flugzeug mitgenommen werden dürfen sind mit einem Hinweis „for use in aircraft“ versehen.
3.) Darf ich meinen eigenen Kindersitz in ein Flugzeug mitbringen wenn ich mit einem Kleinkind vereisen will?
Das hängt in diesem Falle von der eigenen Fluggesellschaft ab worüber Sie sich im Vorfeld ausreichend informieren sollten. Entsprechend sind die Kindersitze mit einem Kennzeichen versehen, sodass Sie sicher sein können, dass der Kindersitz für das Flugzeug geeignet ist. Geprüfte Sitze verfügen in der Regel über das 2-Punkt-Gurtensystem.
4.) Muss man der Fluggesellschaft melden, wenn ich einen eigenen Kindersitz mit ins Flugzeug nehmen möchte?
Grundsätzlich hängt das von der Fluggesellschaft ab, informieren müssen Sie die entsprechende Fluggesellschaft aber dennoch.
5.) Darf ich mein Kind auf dem Schoß festhalten?
Grundsätzlich ja – außer es leuchten die Anschnallzeichen auf, was spätestens bei Start- und Landephase der Fall sein wird. Dann müssen Sie die entsprechenden Schlaufgurte verwenden, so jedenfalls sehen es die derzeitigen Beförderungsrichtlinien für Passagierflugzeuge vor. Allerdings können diese für das Kind auch lebensbedrohlich werden und entsprechen somit nicht den TÜV-Normen.
6.) Woran erkenne ich Babyschalen oder Kindersitze, die für Auto und Flugzeug geeignet sind?
Wenn Sie häufig reisen empfiehlt sich eine Kombination aus flug- und autofahrtauglichen Kindersitzen. Diese sind dann mit den oben genannten Hinweisen gekennzeichnet. Grundsätzlich sind Kindersitze dann für Flugzeuge geeignet, wenn diese gemäß der Norm ECE R 44, – 03 oder einer neueren Version gekennzeichnet sind. Das heißt, dass Kindersitze eine ECE-Zulassung für die Verwendung bei 2-Punkt-Gurten haben müssen.
7.) Warum darf nicht einfach jeder Kindersitz im Flugzeug verwendet werden?
Die Hersteller von Kindersitzen sind daran orientiert, dass diese für Autos zugelassen werden und dementsprechend diesen Sicherheitsstandards entspricht. Hier sind 3-Punkt-Gurte vorhanden. In Flugzeugen gibt es aber ausschließlich 2-Punkt-Gurte und der Kindersitz, welcher nicht für Flugzeuge ausgerichtet ist würde dort nicht befestigt werden können. Außerdem haben Flugzeuge ein vollkommen anderes Schloss als die Gurte im Auto.
8.) Können Sitzerhöhungen für größere Kinder im Flugzeug verwendet werden?
Unter diversen Sicherheitsaspekten ist eine Sicherheitserhöhung für Kinder bis zu einer Größe von 1,25 Metern sicherlich angebracht. Größere Kinder sollten wie alle Passagiere während des Fluges angeschnallt bleiben, sodass diese auch bei Turbulenzen geschützt sind.
9.) Warum sind so genannte Schlaufengurte erlaubt, wenn diese so gefährlich sind?
Eine berechtigte Frage. Dennoch sind nach Auskunft des Luftfahrt-Bundesamtes bei Doppelbelegung eines Sitzes die Schlaufengurte als Rückhaltesystem vorgeschrieben. Um den internationalen Luftverkehr nach Europa und aus Europa aufrecht erhalten zu können, ist der Schlaufengurt bei Doppelbelegung zurzeit als alternatives Rückhaltsystem von der EU-Luftfahrtbehörde akzeptiert. Und bis auf geprüfte Autokindersitze gibt es bislang leider keine anderen sicheren Lösungen. In USA ist der Schlaufengurt aufgrund verschiedener Ereignisse weitgehend verboten und auch Sie sollten diesen nicht unbedingt verwenden. Es ist längst bekannt, dass Schlaufengurte eher gefährlich als schützend sind und diese nicht mehr den aktuellen Standards an Sicherheit entspricht. Leider fehlen bis heute internationale und einheitliche Standards.
10.) Gibt es eine Altersgrenze oder eine bestimmte Körpergröße, ab der Kinder ohne Rückhaltesysteme im Flugzeug sicher fliegen können?
Sicherlich gibt es hierfür klare Empfehlungen: Für Kinder bis zu einer Größe von 1,25 Meter sollten Sie ein zusätzliches Rückhaltsystem im Flugzeug verwenden. Leider sind Flugzeugsitze ausschließlich auf die Sicherheit von Erwachsenen ausgelegt. Im Alter gemessen könnte das ca. ab den 6 Lebensjahren der Fall sein, die Orientierung sollten Sie jedoch anhand der Größe vornehmen.

For Use in Aircraft: Übersicht zugelassener Kindersitze

Anhand folgender Tabelle möchten wir Ihnen nun eine Übersicht für die zugelassenen Kindersitze der einzelnen Fluggesellschaften verschaffen. Diese wurde vom TÜV-Süd erstellt und dient der allgemeinen Orientierung bei der Kaufentscheidung des für Sie passenden Kinderautositzes.

Gruppe 0 (bis ca. 1 1/2 Jahre)

Name
Bild
Gewicht
Befestigung
Reboarder
Tests
Preis
Recaro Privia + Recaro fix
Recaro_Privia4,0 kgIsofix oder
3-Punkt Sicherheitsgurt
jaADAC bester Test 2014 in Gruppe 0
Urteil "sehr gut" (nur mit Isofix)
ca. 150 EUR
PEG PEREGO Primo Viaggio SL & Isofix Base
Kindersitz Test - Beste-Kindersitze.de - PegPerego-PrimoViaggio3,9 kgIsofix (Isofix Base) oder
3-Punkt Sicherheitsgurt
jaADAC bester Test 2013 in Gruppe 0
Urteil "sehr gut"
(nur mit Isofix)
Sitz ab ca. 150,- EUR
Isofix Base ab ca. 106,- EUR

Die Lufthansa (LH) hat aktuell eine eigene Auflistung mit zusätzlichen Kindersitzen erstellt:

www.lufthansa.com/de/de/sicherheit-fuer-kleinkinder-an-board

Was sagt der ADAC?

Die derzeitigen Regelungen zur Sicherheit von Kindern in Flugzeugen sind nicht einheitlich und letzlich unzureichend. Es liegt damit in Ihrer persönlichen Verantwortung, Ihr Kind während des Fluges ausreichend zu schützen. Fragen Sie deshalb rechtzeitig vor dem Flug bei der jeweiligen Fluggesselschaft nach, ob und welche Kindersitze Sie verwenden dürfen. Klären Sie, ob spezielle Kindersicherungssysteme bereit gestellt werden. Und ganz wichtig: Sichern Sie Ihr Kind auf keinen Fall mit einem Schlaufengurt oder ähnlichem.


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