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Ein Airbag ist keine Alternative

Ein Airbag kann ihr Kind nicht schützen

Das Mitfahren eines Kindes auf dem Beifahrersitz ohne passenden Kindersitz ist deutlich gefährlicher als auf dem Rücksitz. Viele Eltern sind der Meinung: „Ich habe doch einen oder sogar zwei Airbags, was soll da schon passieren?“

Wussten Sie aber, dass der Airbag ihr Kind nicht schützen kann? Und wussten Sie, dass der Airbag sogar gefährlich für ein mitfahrendes Kind ist?

Das Problem ist, dass ein Airbag für Erwachsene konzipiert ist. Höhe und Wucht der Entfaltung sind darauf ausgelegt, einen Menschen über 1.50 Meter zu schützen.

Der Sicherheitsgurt des Vordersitzes ist sowieso nicht auf die geringe Körpergröße eines Kindes ausgelegt und es können insbesondere am Hals schwere Verletzungen bis hin zur Strangulation entstehen. Auch kann das Kind sehr schnell unter dem Beckengurt durchrutschen bzw. dieser sich in den weichen Beckenbereich drücken und schwerste Verletzungen verursachen.

Sollte dann bei einem Unfall auch noch das Airbagsystem auslösen ist ihr Kind einem weiteren enormen Risiko ausgesetzt.

Der Airbag kann, da das Kind nicht auf der richtigen Höhe sitzt, schwerste Verletzungen herbeiführen. Dies können zum Beispiel Quetschungen, Knochenbrüche und Abschürfungen sein. In seltenen Fällen kann sich das Kind sogar das Genick brechen.

Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber am 1. April 1993 das Gesetz zur Kindersitzpflicht ((Straßenverkehrs-Ordnung, § 21 Personenbeförderung) erlassen. Neue Normen verbessern seitdem stetig die Sicherheit des Kindersitzes im Auto.

Für Sie gilt daher: erst ab 1,50 Meter Körpergröße kann ein Airbag wirklich richtig schützen. Selbst Jugendliche, die bereits das 15. Lebensjahr erreicht haben und noch keine 1.50 Meter groß sind, sollten sich daher den Sitz erhöhen. Notfalls mit einem Kissen.

Schützen Sie Ihr Kind! Ein Airbag ersetzt keinen Kindersitz, aber ein guter Kindersitz gleicht die Größe des Kindes aus, so dass der Airbag seine volle Schutzfunktion ausüben kann. Wenn der Kindersitz dann noch eine Kopfstütze mit Seitenaufprallschutz hat, dann ist auch der Kopf des Kindes gegen einen möglicherweise sich öffnenden Seitenairbag geschützt.


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